Einkommensteuerreform 2027: Was bei Kindergeld, Grundfreibetrag und Pauschbetrag geplant ist

Das Kabinett hat die Reform am 2. September 2026 beschlossen, endgültig verabschiedet ist sie aber noch nicht.

Vorgesehen sind ab 2027 unter anderem 267 Euro Kindergeld, 12.564 Euro Grundfreibetrag und 1.430 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Für Familien und Beschäftigte ist deshalb vor allem wichtig, zwischen Regierungsentwurf und geltendem Recht zu unterscheiden.

Wer nach der Einkommensteuerreform 2027 sucht, findet vor allem drei Zahlen: 267 Euro Kindergeld, 12.564 Euro Grundfreibetrag und 1.430 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Nach den bisherigen Beschlüssen sind diese Werte für 2027 vorgesehen, sie sind aber noch nicht endgültig Gesetz. Entscheidend ist: Bisher liegt ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 2. September 2026 vor, nicht der Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens.

Für Leserinnen und Leser heißt das konkret: Die geplanten Entlastungen können politisch bereits recht genau benannt werden, rechtlich verbindlich werden sie aber erst, wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben. Nach der aktuellen Parlamentsplanung steht am 8. Oktober 2026 zunächst die erste Lesung im Bundestag an.


Was der Regierungsentwurf vorsieht


Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums und der Bundesregierung soll das Kindergeld 2027 von derzeit 259 auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Der steuerliche Grundfreibetrag soll auf 12.564 Euro angehoben werden. Beim Kinderfreibetrag nennt der Regierungsentwurf 10.056 Euro für 2027. Außerdem soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro steigen.

Hinzu kommt eine Anpassung im Einkommensteuertarif: Im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen soll der Tarif etwas abgeflacht werden. Die Bundesregierung verbindet das mit dem Ziel, vor allem Familien sowie kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Zugleich enthält der Entwurf aber auch Gegenfinanzierungen und weitere steuerliche Änderungen, die nicht mit jeder Entlastungsmaßnahme gleichgesetzt werden sollten.


Was gilt konkret für Betroffene?


Beim Kindergeld wäre die Wirkung im Fall eines Inkrafttretens unmittelbar sichtbar: Pro Kind lägen monatlich 8 Euro mehr bei der Familienkasse zugrunde als 2026. Beim Grundfreibetrag geht es dagegen um die steuerfreie Basis im Einkommensteuertarif. Er senkt nicht pauschal bei allen Haushalten die Steuer um denselben Betrag, sondern verändert den Tarif an seiner Untergrenze.

Ähnlich wichtig ist die Unterscheidung beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Er ist kein zusätzlicher Auszahlungsbetrag, sondern der pauschale Werbungskostenabzug für Beschäftigte. Wer keine höheren tatsächlichen Werbungskosten geltend macht, profitiert von einem höheren Pauschbetrag über eine geringere steuerliche Bemessungsgrundlage. Wie stark sich das individuell auswirkt, hängt vom jeweiligen Einkommen und vom Einzelfall ab.


Warum „beschlossen“ noch nicht „endgültig“ bedeutet


Der häufigste Fehler in der öffentlichen Debatte liegt in der Formulierung, die Reform sei bereits beschlossen. Das stimmt nur auf Kabinettsebene. Mit dem Beschluss vom 2. September 2026 hat die Bundesregierung ihren Entwurf auf den Weg gebracht. Danach folgen die Beratungen im Parlament, mögliche Änderungen im Verfahren und schließlich die formale Verabschiedung.

Gerade weil im Entwurf auch Werte für 2028 genannt werden, ist eine saubere Trennung wichtig. Für 2027 vorgesehen sind die jetzt genannten Stufen; spätere Werte für 2028 sind davon getrennt zu betrachten und für die aktuelle Frage nicht maßgeblich. Wer seine Steuerplanung oder Familienfinanzen für 2027 prüft, sollte daher nicht Zahlen aus zwei verschiedenen Jahren vermischen.


Worauf jetzt zu achten ist


Für Betroffene ist der Stand damit klar: Die Richtung der Reform ist politisch gesetzt, rechtsverbindlich ist sie noch nicht. Sinnvoll ist es, in den kommenden Wochen auf den Fortgang im Bundestag zu achten und Meldungen genau daraufhin zu lesen, ob von einem Gesetzentwurf, einer Bundestagsberatung oder einem verabschiedeten Gesetz die Rede ist.

Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt das geltende Recht maßgeblich. Wer wissen will, was 2027 wahrscheinlich kommen soll, kann sich an den nun veröffentlichten Eckwerten orientieren. Wer wissen muss, was sicher gilt, braucht dagegen die endgültige Verabschiedung des Gesetzes. Genau diese Trennung ist bei der Einkommensteuerreform 2027 derzeit der wichtigste Punkt.