Japan erweitert staatliche Startup-Beschaffung auf Kommunalebene und nutzt verstärkt direkte Vergaben

일본 지방정부 스타트업 조달 확대…‘4호 수의계약 활용 본격화.png

Japans Regierung drängt Kommunen, stärker bei Start-ups einzukaufen. Das Wirtschafts- und Industrieministerium (METI) und das Innen- und Kommunikationsministerium (MIC) haben am 4. August alle Präfekturen und Städte angewiesen, die „Verhandlungsvergabe nach Nummer 4“ aktiver zu nutzen. Die Rechtsgrundlage ist Artikel 167-2 Absatz 1 Nummer 4 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über lokale Selbstverwaltung; METI veröffentlichte am 6. August ergänzte Unterlagen.

Üblicherweise vergeben japanische Kommunen Aufträge per offener Ausschreibung. Die genannte Ausnahmeregel erlaubt jedoch eine freihändige Vergabe, wenn es um neue Produkte oder Dienstleistungen zur Erschließung neuer Aufgabenfelder geht. Damit erhalten junge Unternehmen mit innovativer Technik, aber ohne umfangreiche Referenzen, Zugang zum öffentlichen Markt – ein Bereich, der in Japan oft von etablierten Anbietern geprägt ist.

Bislang mussten Kommunen für eine Vergabe nach Nummer 4 einen Entwicklungs- oder Geschäftsplan des Start-ups einholen und die Einschätzung von mindestens zwei sachkundigen Expertinnen oder Experten einholen. Wenn ein anderes Rathaus das Produkt bereits anerkannt hatte, konnte diese Anhörung entfallen. Neu ist, dass diese Erleichterung nun auch für Firmen gilt, die im staatlichen Förderprogramm „J-Startup“ gelistet sind.

„J-Startup“ ist eine Auswahl besonders wachstums- und innovationsstarker Jungunternehmen durch die Zentralregierung; das Verfahren enthält bereits eine externe Begutachtung. Kommunen dürfen daher bei deren Produkten die zusätzliche Expert:innenanhörung überspringen. Das senkt Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten und beschleunigt den Praxistest neuer Technologien.

Hinter dem Schritt steht ein politischer Kurswechsel: Von reiner Investitionsförderung hin zur Schaffung eines ersten Marktes über öffentliche Beschaffung – etwa in Verwaltung, Umwelt, Pflege, Verkehr oder Katastrophenschutz, wo der Privatmarkt frühe Nachfrage oft nicht trägt. Wird eine Kommune zum Erstkunden, entstehen belastbare Referenzen für weitere Aufträge.

Die Regierung verankerte diese Linie am 21. Juli in der „Wachstumsstrategie Japans“: Die Nutzung der Nummer‑4‑Vergaben soll jährlich erhoben, beraten und durch Best‑Practice‑Transfer gefördert werden. MIC hat dafür Fallstudien zusammengetragen und landesweit veröffentlicht.

Ob die Reform die Umsätze von Start-ups messbar erhöht, hängt vom Umsetzungswillen vor Ort ab. Trotz rechtlicher Basis könnten Beschaffer aus Sorge vor Prüfbemerkungen oder Begünstigungsvorwürfen zögern. Die angekündigte Datenerhebung und das Teilen erfolgreicher Fälle sollen diese Hürden senken.